Leistungen

1. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke

• Ein- und Mehrfamilienhäuser
• Eigentumswohnungen
• Büro- und Geschäftshäuser
• Gewerbe- und Industrieobjekte
• Sonderimmobilien (z. B. Hotels, Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Wohnheime, Parkhäuser, Tankstellen etc.)

2. Bewertung von Lasten und Beschränkungen

• Erbbaurechte
• Reallasten (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Leibgeding, Pflegeverpflichtung u. ä.)
• Dienstbarkeiten

3. Ermittlung von Beleihungswerten

4. Ermittlung des Zugewinnausgleichs für eine Immobilie bei Scheidung

5. Prüfung von Bedarfswertbescheiden im Hinblick auf die Verkehrswertermittlung

6. Miet- und Pachtwertgutachten

7. Beratung bei Kauf und Verkauf einer Immobilie

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten

• Für steuerliche Zwecke
• Bei Schenkungen, Erbschaft, Nachlass, Betreuung
• Bei Ehescheidung
• Bei Überführung einer Immobilie vom Privat- ins Firmenvermögen und umgekehrt
• Bilanzierung, Wertermittlungen gemäß Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)

Welche Unterlagen benötigen wir üblicherweise

Bei Liegenschaften

• Grundbuchauszug
• Genehmigte Baupläne, Bestands- und Umbaupläne
• Technische Berechnung (Bruttogrundfläche, Wohn- und Nutzflächen, umbauter Raum)
• Miet- und Pachtverträge, Mietübersicht
• Gebäudeenergieausweis nach EnEV

Bei Eigentumswohnungen

• Grundbuchauszug
• Teilungserklärung
• Grundrissplan und Berechnung der Wohnfläche
• Hausgeldabrechnung der letzten drei Jahre
• Protokolle und Beschlusssammlungen der letzten drei Jahre

Honorar

Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen an ein Verkehrswertgutachten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, ebenso für sonstige sachverständige Leistungen wie Stellungnahmen o. ä.